Wann ist ein Datenschutzbeauftragter gefragt
Gegen eine vorsorgliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten, ist generell nichts einzuwenden und wird von uns empfohlen, so können Ihre datenschutzrechtlichen Strukturen mit Ihr Unternehmensstruktur mitwachsen. Doch die Datenschutz-Grundverordnung gibt auch vor ab welchem Zeitpunkt ein Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, voraussichtlich eine gesetzliche Benennung eines Datenschutz-beauftragten besteht.

Mindestens 20 Mitarbeiter
Im Betrieb Nutzen oder verarbeiten mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten (§ 38 BDSG).

Markt- & Meinungsforschung
Ihr Betrieb ist im Bereich der Markt- oder Meinungsforschung bzw. Datenerhebung und Übermittlung an Dritte tätig (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

Besonders sensible Daten
Sie verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten im Sinne der Art. 9 oder Art. 10 DSGVO.

Profiling
Sie nehmen ein Profiling von Personen durch automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte vor (§ 38 Abs.1 Satz 2 BDSG i.V.m. Art. 35 DSGVO).

Überwachung von Personen oder Bereichen
Die Überwachung von Personen ist ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder es werden öffentlich zugängliche Bereiche überwacht (Art. 35 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Was tun wir?
Das Zentrum unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte sieht eine pragmatische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im betrieblichen Umfeld vor. In welcher Form diese zu gestalten ist, wird von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorgegeben. Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir somit folgende Aufgaben.
Anlaufstelle in datenschutz-rechtlichen Fragen
Wir beraten, unterstützen und stellen eine ordnungsgemäße Anwendung von IT-Verfahren in Bezug mit personenbezogenen Daten im betrieblichen Umfeld sicher, wie es die DSGVO, BDSG und andere Vorschriften zum Datenschutz vorsehen.
Berater mit Bildungsauftrag
Aufklärung und Schulung im Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein elementarer Bestandteil und bilden die Triebfeder für die Entwicklung des Datenschutzes im betrieblichen Umfeld.
Prüfstelle
Wir prüfen sowohl die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erhebung, Verarbeitung, Verwaltung und Löschung der erhobenen Daten gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO und §7 Abs.1 Nr. 2 BDSG.
Vermittler
Wir bilden das Sprachrohr zwischen Betrieb und Aufsichtsbehörde (Art. 39 Abs. 1 lit. d DSGVO).
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder auf unserer Kontaktseite, dort finden Sie unter anderem auch weitere Kontaktmöglichkeiten.
Wir freuen uns auf Sie!
Warum Black Forest – Data Protection?
Wir sprechen Ihre Sprache und wissen um die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen. Hierfür bieten wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung, in der die datenschutzrechtlichen Richtlinien in die Prozesse Ihres Unternehmens integriert werden und so Ihr Unternehmen vor Abmahnung durch den Gesetzgeber schützt und Ihre Reputation bei Kunden und Partnern steigert.

KMU’s als Kunde im Fokus
Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Sie – Kleinunternehmen (1-9 Mitarbeiter), kleine (10-49 Mitarbeiter) und mittlere Unternehmen (50-250 Mitarbeiter).

Partnerschaft
Datenschutz basiert auf Vertrauen aus diesem Grund verfolgen wir den Ethos einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Preistransparenz
Transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten durch monatliche Fixbeträge.

Kompetenz
Wir kommen aus der IT und unsere Datenschutzbeauftragten sind TÜV-Süd geprüft.

„Datenschutz ist Vertrauenssache, in Black Forest – Data Protection haben wir einen verlässlichen und diskreten Partner im Bereich Datenschutz gefunden. Die Implementierung des Datenschutzes nach DSGVO in mehreren Arbeitspaketen, führte zu einer DSGVO Konformität in kürzester Zeit.“
Volker Faulhaber
Geschäftsführer macs Software GmbH

Wann ist ein Datenschutz- beauftragter gefragt
Gegen eine vorsorgliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten, ist generell nichts einzuwenden und wird von uns empfohlen, so können Ihre datenschutzrechtlichen Strukturen mit Ihr Unternehmensstruktur mitwachsen. Doch die Datenschutz-Grundverordnung gibt auch vor ab welchem Zeitpunkt ein Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, voraussichtlich eine gesetzliche Benennung eines Datenschutz-beauftragten besteht.

Mindestens 20 Mitarbeiter

Markt- & Meinungsforschung

Besonders sensible Daten

Profiling
Was tun wir?
Das Zentrum unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte sieht eine pragmatische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im betrieblichen Umfeld vor. In welcher Form diese zu gestalten ist, wird von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorgegeben. Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir somit folgende Aufgaben.
Anlaufstelle in datenschutz-rechtlichen Fragen
Berater mit Bildungsauftrag
Prüfstelle
Vermittler
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular auf unserer Kontaktseite, dort finden Sie unter anderem auf weiter Kontaktmöglichkeiten.
Wir freuen uns auf Sie!
Warum Black Forest – Data Protection?
Wir sprechen Ihre Sprache und wissen um die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen. Hierfür bieten wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung, in der die datenschutzrechtlichen Richtlinien in die Prozesse Ihres Unternehmens integriert werden und so Ihr Unternehmen vor Abmahnung durch den Gesetzgeber schützt und Ihre Reputation bei Kunden und Partnern steigert.

KMU’s als Kunde im Fokus

Partnerschaft

Preistransparenz

Kompetenz

Volker Faulhaber
Geschäftsführer macs Software GmbH